AG Homburg: Entfernung/Revision der vorhandenen Wurzelfüllung als Analogberechnung
Urteil vom 05.10.2022
In seinem Urteil vom 05.10.2022 (Az.: 2 C 2367/17) kam das Amtsgericht (AG) Bad Homburg zu dem Ergebnis, dass die Entfernung einer bereits vorhandenen insuffizienten Wurzelfüllung im Rahmen einer Revisionsbehandlung gesondert nach der GOZ-Nr. 2120 analog mit einem Faktor von 2...
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