AG Homburg zur Berechnung einer endodontischen Revisionsbehandlung
Urteil vom 19.04.2016
Mit Urteil vom 19.04.2016 (Az.: 2 C 2200/14 [29]) bestätigt das Amtsgericht (AG) Bad Homburg die Berechnung der GOZ-Nr. 2390 im Zusammenhang mit einer endodontischen Revisionsbehandlung, die Analogberechnung der Revision einer Wurzelfüllung und eines Kronenkernaufbaus
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