AG Heidenheim a. d. Brenz: Entfernung einer vorhandenen Wurzelfüllung ist analog berechenbar
Urteil vom 13.07.2018
Das Amtsgericht (AG) Heidenheim a. d. Brenz teilt mit Urteil vom 13.07.2018 (Az.: 5 C 1225/17) die Ausführungen des Sachverständigen, dass die Entfernung einer vorhandenen Wurzelfüllung einen eigenständigen Arbeitsschritt darstellt, der nicht in den Maßnahmen nach GOZ-Nr. 2410...
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Juradent-ID: 3964