AG Düsseldorf: Entfernung vorhandener Wurzelfüllmaterialien ist analog abzurechnen
Urteil vom 01.07.2016
Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 01.07.2016 (Az.: 25 C 2953/14) entschieden, dass die Entfernung einer vorhandenen Wurzelfüllung zutreffend als Analogleistung berechnet wird (hier GOZ-Nr. 2300a), da es sich um eine selbständige Leistung vor Beginn der Wurzelk...
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Juradent-ID: 3628