Zu früh eingebrachte Langzeitprovisorien können grob behandlungsfehlerhaft sein
Mit Urteil vom 06.06.2014 (Az.: 26 U 14/13) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass ein verfrühter Übergang von der Protrusionsschienentherapie auf die Eingliederung von provisorischem Zahnersatz einen groben Behandlungsfehler darstellen kann...
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Von Sandra Linnemann, erstellt am 08.07.2014, zuletzt aktualisiert am 14.10.2014
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