Der Patient ist König! Aber nicht, wenn die Behandlung gegen den medizinischen Standard verstößt!
Wünscht ein Patient explizit eine Behandlung, die einen Verstoß gegen medizinische Standards darstellt, so ist ein Arzt verpflichtet, diese abzulehnen. Führt er die Behandlung dennoch durch, so ist er hierfür haftbar (siehe hierzu auch Juradent-ID 1744
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Juradent-ID: 3592