EUR 48.000 Strafe für eine nicht erfolgreiche Implantatbehandlung
Mit Urteil vom 28.05.2013 hat das Amtsgericht (AG) Kitzingen (Az.: 1 Cs 801 Js 11930/11) einen Zahnarzt wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen und ihn deswegen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 400,-- Euro verurteilt.
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