OLG Dresden: Behandlung nach dem anerkannten Stand der Wissenschaft
Urteil vom 17.03.2022
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden führt in seinem Urteil vom 17.03.2022 (Az.: 4 U 2276/21) aus, dass ein Arzt aus dem Behandlungsvertrag nicht den „Goldstandard“ schuldet, also dasjenige, was im Rückblick betrachtet die beste Versorgung des Patienten ist, sondern nur eine im...
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