AG Köln: Analogberechnung des präendodontischen Aufbaus
Urteil vom 10.06.2020
Das Amtsgericht (AG) Köln stellt mit Urteil vom 10.06.2020 (Az.: 146 C 42/19) fest, dass der Ansatz der GOZ-Nr. 2170 analog für einen präendodontischen Aufbau gerechtfertigt ist.
Nach den Ausführungen des Sachverständigen lägen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 GOZ...
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