AG Dresden zur Berechnung DVT, IKD und präendodontischer Aufbaufüllung
Urteil vom 13.10.2023
In einem Verfahren zwischen einem zahnärztlichen Factoring-Unternehmen und einem Patienten hat das Amtsgericht (AG) Dresden die Entscheidungen getroffen, dass der Patient die Zahlung der DVT-Röntgenaufnahme, der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechneten präendodontischen Aufbauf...
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Juradent-ID: 4802