Präendodontischer Aufbau – als temporäre Füllung nicht separat berechnungsfähig
Ihre Versicherung teilt Ihnen vorliegend mit, dass ein präendodontischer Aufbau als temporäre Füllung einzuordnen sei. Diese Maßnahme stelle keine eigenständige Leistung dar, welche separat berechnet werden könne.
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