OLG Frankfurt: Eine Gemeinschaftspraxis mit zwei Ärzten darf sich als „Zentrum“ bezeichnen
Urteil vom 11.05.2023
Im medizinischen Bereich erwartet der Verkehr jedenfalls bei einer sich als "Zentrum" bezeichnenden Arztpraxis keine Mindestanzahl an Ärzten mehr, da auch ein medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 Abs. 1 S. 1 SGB V keine Mindestanzahl mehr verlangt, entschied das Oberlandesgericht...
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Juradent-ID: 4561