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BGH: Kein Doktortitel im Namen eines Z-MVZ, wenn dort kein promovierter Zahnarzt tätig ist

Urteil vom 11.02.2021

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11.02.2021 (Az.: I ZR 126/19) entschieden, dass ein zahnmedizinische Versorgungszentrum sich nicht als „Dr. Z Medizinisches Versorgungszentrum“ bezeichnen darf, wenn dort über Monate nur Zahnärzte tätig sind, die keinen Doktortite...

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