SG München bestätigt verhängte Honorarkürzungen wegen unterlassener TI-Anbindung
Urteile vom 09.11.2022 und 26.01.2023
Nachdem diverse Sozialgerichte dahingehend entschieden hatten, dass Honorarkürzungen zulasten von Vertragsärzten, welche sich nicht an die Telematikinfrastruktur (sog. TI) anschließen, grundsätzlich rechtmäßig seien (so u.a. das Sozialgericht (SG) Stuttgart, Urteil vom 27.01.2022 (Az.: S 24 KA...
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