Neuer gesetzlicher Rahmen für den Schutz hochsensibler Gesundheits- und Patientendaten
Ab dem 2. Februar 2021 ist die IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV für Zahnarztpraxen in Kraft getreten, in der die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragszahnärztlichen Versorgung, abgestuft nach Praxisgröße und -ausstattung, festgelegt werden.
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