LSG BW: Keine Kostenerstattung für Telematikinfrastruktur über vereinbarte Pauschalen hinaus
Urteil vom 26.10.2022
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 26.10.2022 (Az.: L 5 KA 107/21) die Klage eines Arztes abgewiesen, der von seiner KV die komplette Erstattung der Kosten, die beim Betrieb des Konnektors für die Telematikinfrastruktur (TI) entstehen, verlangt ...
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