LG Heidelberg bestätigt einstweilige Verfügung wegen negativer Online-Bewertung
Urteil vom vom 25.03.2021
Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik sind nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Betroffene müssen derartige Äußerungen im Internet nicht hinnehmen, wie ein Beschluss des Landgerichts (LG) Heidelberg vom 25.03.2021 (Az.: 2 O 78/21) zeigt.
In dem zugrund...
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Juradent-ID: 4514