Bei der Vergabe der Behandlungsnote darf auch die Vergütung einbezogen werden
Mit Urteil vom 28.05.2013 (Az.: 25 O 9554/13) hat das Landgericht (LG) München I nicht nur entschieden, dass der Betreiber eines Ärztebewertungsportals für die Meinungsäußerungen der Plattformnutzer nicht haftbar gemacht werden kann. Zudem hat das Gericht eben...
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