OLG Hamm: Ärztebewertungsportal Jameda muss falsche Tatsachenbehauptung löschen
Urteil vom 13.03.2018
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat am 13.03.2018 (Az.: 26 U 4/18) entschieden, dass das Unternehmen aus München, welches das Ärztebewertungsportal jameda betreibt, es zu unterlassen hat, auf seinem Portal zu veröffentlichen, die klagende Zahnärztin verzichte auf eine Aufklär...
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Juradent-ID: 3865