GOÄ: Ä2702

Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten –, je Kiefer

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
300 1,0 17.49 €
2,3 40.23 €
3,5 61.22 €

Thema: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens

7 Artikel

Rechtsprechung

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VG Ansbach: Die GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 erfassen auch die Ausgliederung eines Bogens

Urteil vom 27.02.2020

Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach hat mit Urteil vom 27.02.2020 (Az.: AN 18 K 18.02284) entschieden, dass das Ausgliedern eines Teil- bzw. Vollbogens keine selbständige Leistung im Sinne des § 6 Abs. 2 GOZ darstellt, so dass auch eine Vergütung nach der GOÄ-Nr. 2702 ausschei...

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