GOÄ: Ä2702

Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten –, je Kiefer

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
300 1,0 17.49 €
2,3 40.23 €
3,5 61.22 €

Thema: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens

7 Artikel

Rechtsprechung

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VG Stuttgart: Ansatz der GOÄ 2702 zur Entfernung von Bögen korrekt

Nachdem bereits das AG Pankow/Weißensee entschieden hat, dass die Entfernung eines Bogens/Teilbogens nicht Leistungsbestandteil der Geb.-Nrn. 6150/6140 GOZ ist, bestätigt nunmehr auch das VG Stuttgart (Az.: 12 K 3839/12 vom 24.04.2014) die gesonderte Berechnung die...

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