PKV stellt die GOÄ-Ziffer 2702 für die Entfernung eines Bogens/Teilbogens infrage
Einige Erstattungsstellen stellen die Abrechnung der Bogenentfernung infrage und behaupten, dass in den Abrechnungsbestimmungen der Gebührenpositionen 6030 bis 6080 das Ausgliedern der Bögen enthalten ist.
Die Abrechnungsbestimmungen zu den angeführten Ziffern in der Gebührenordnung...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 2775