GOÄ: Ä2702

Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten –, je Kiefer

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
300 1,0 17.49 €
2,3 40.23 €
3,5 61.22 €

Thema: Ausgliederung eines Teil- oder Vollbogens

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PKV stellt die GOÄ-Ziffer 2702 für die Entfernung eines Bogens/Teilbogens infrage

Einige Erstattungsstellen stellen die Abrechnung der Bogenentfernung infrage und behaupten, dass in den Abrechnungsbestimmungen der Gebührenpositionen 6030 bis 6080 das Ausgliedern der Bögen enthalten ist.

Die Abrechnungsbestimmungen zu den angeführten Ziffern in der Gebührenordnung...

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