BZÄK: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018
Merkblatt für Zahnärzte, Stand 04.12.2017
Am 25.05.2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt das neue Datenschutzrecht für alle Zahnarztpraxen (auch für Einpersonenpraxen), wenn es eine Praxis-EDV gibt.
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Juradent-ID: 3833