Einsatz eines externen Dritten zur EDV-Wartung kann den Rücktritt vom Praxisübernahmevertrag begründen
Mit Urteil vom 05.07.2013 (Az.: 4 O 54/11) hat das Landgericht (LG) Flensburg festgestellt, dass die Beauftragung eines Dritten mit der Wartung und Pflege der EDV- Anlage einer Arztpraxis unter Einräumung des uneingeschränkten Zugriffs auf ...
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Von Sandra Linnemann, erstellt am 30.06.2014, zuletzt aktualisiert am 30.06.2014
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