OLG Koblenz: Dokumentationslücken können durch andere Beweismittel geschlossen werden
Die in § 12 Abs. 1 der Berufsordnung für Zahnärzte verankerte zahnärztliche Dokumentation dient neben der Therapiesicherung auch als Beweismittel im Falle etwaiger Rechtsstreitigkeiten. Allerdings kann nach einem Zurückweisungsbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3791