Elektronische Behandlungsdokumentation
Digitale Kurzversion nicht ausreichend
Wurden früher nahezu alle Patientenakten handschriftlich geführt, werden heute viele Behandlungsverläufe nur noch in elektronischer Form dokumentiert.
Nach § 415 ff. Zivilprozessordnung stellt die handschriftlich erstellte Patientenakte im Beweisverfahren als „Urkunde“
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 1544