Folgen eines Dokumentationsmangels in einem Prozess
Versäumnisse bei der Dokumentation zeigen ihre Wirkung insbesondere dann, wenn es etwas zu beweisen gilt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 03.02.1987 (VI ZR 56/86) beschreibt dies wie folgt: „Der Dokumentationsmangel ist als schuldhaftes Unterlassen an...
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