LSG Niedersachsen-Bremen: Umzug und hohes Alter eines Patienten führt nicht zur Unzumutbarkeit der Nachbesserung
Urteil vom 19.05.2017
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 19.05.2017 (Az.: L 3 KA 108/12) entschieden, dass die Unzumutbarkeit der Nachbesserung eines mangelhaften Zahnersatzes dem verantwortlichen Zahnarzt nur dann zugerechnet werden kann, wenn die hierfür maßgebl...
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