BSG erweitert das Nachbesserungsrecht von Zahnärzten bei fehlerhaftem Zahnersatz
Urteil vom 11.05.2017
Nach bisheriger Rechtslage hatte ein Zahnarzt die Pflicht, aber auch das Recht, eine mangelhafte prothetische Versorgung nachzubessern – ein Recht auf Neuanfertigung stand dem Zahnarzt jedoch nicht zu.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 11.05.2017 (Az.: B 6 KA 15/...
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