SG Hannover: Schadenersatz bei Verstoß gegen zahnärztlichen Standard
Mängel an Kronenrändern und fehlende Messaufnahme bei Wurzelfüllungen
Das Sozialgericht (SG) Hannover hat mit Urteil vom 13.05.2015 (Az.: S 35 KA 39/11) entschieden, dass die Kosten für eine Neuanfertigung einer Brücke sowie die Kosten der Begutachtung zu Lasten des Zahnarztes gehen, wenn grobe Ausführungsmängel vorliegen. Eine prothetische Vers...
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Juradent-ID: 3449