AG Düsseldorf bestätigt Analogberechnung der Photodynamischen Therapie
Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf bestätigt mit Urteil vom 16.02.2015 (Az.: 22 C 11392/12), dass es sich bei der antimikrobiellen photodynamischen Therapie um eine wissenschaftlich anerkannte Methode handelt, für die nur die Möglichkeit einer analogen Abrechnung besteht.
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