Die Wahl der zutreffenden Analoggebühr trifft nur der Zahnarzt
Ihre DKV-Versicherung hat Ihnen für die photodynamische Therapie (PDT) nicht die von uns in Rechnung gestellte Analogziffer, sondern lediglich eine „hauseigene Abrechnungsvariante“ erstattet.
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Analogberechnung nach den Bestimmungen der ...
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Juradent-ID: 3090