VG Stuttgart: Die photodynamische Therapie ist analog zu berechnen
Mit zwei Urteilen vom 11.03.2013 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 13 K 4202/11 und Az.: 13 K 4557/11) entschieden, dass die photoaktivierte Desinfektion zu Recht als Analogleistung (hier die GOZ 219) berechnet werden kann. Die Erstattung könne auch nicht mit dem Argu...
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Juradent-ID: 3540