OVG NRW: Ansatz der GOZ-Nr. 5170 auch bei einer Versorgung mit Kronen
Runderlasse der Finanzministerien zur GOZ binden Gerichte nicht
Durch den Runderlass des Finanzministeriums NRW vom 16.11.2012 (B 3100 – 3.1.6.2.A – IV A 4 v. 16.11.2012), der zahlreiche Hinweise zum zahnärztlichen Gebührenrecht enthält, wurde die Beihilfefähigkeit von Abformung mit individuellem Löffel erheblich eingeschränkt. Unter Punkt...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3614