Abformung mit Kronen abgegolten
In den Beihilfebestimmungen mancher Länder ist vorgesehen, dass Abformungen im Zusammenhang mit der Versorgung der Zähne mit Einzelkronen mit den Leistungen nach den GOZ-Nrn. 2000 bis 2220 abgegolten sind. Die Berechnung einer Gebühr nach Ziffer 5170 GOZ könne regelmäßig nur im Zusam...
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