AG Gießen: GOZ-Nr. 2197 ist neben der GOZ-Nr. 6100 anwendbar
Positives Urteil vom 08.02.2016
Mit Urteil vom 08.02.2016 hat das Amtsgericht (AG) Gießen (Az.: 41 C 438/15) entschieden, dass die Leistungsposition Nr. 2197 GOZ kumulativ neben der Grundposition Nr. 6100 GOZ anwendbar ist.
In seiner Urteilsbegründung stellt es dazu fest, dass der Begriff „Klebebr...
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Juradent-ID: 3553