VG Arnsberg zur Beihilfefähigkeit der GOZ-Nr. 2197 neben der GOZ-Nr. 6100
Runderlass des Finanzministeriums NRW gilt nicht für Städte und Gemeinden
Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg weist mit Urteil vom Urteil vom 09.12.2014 (Az.: 13 K 3687/13) darauf hin, dass der Dienstherr vor Entstehung der Aufwendungen seine Rechtsauffassung (generell oder im Einzelfall) deutlich klarstellen muss, um so die Beihilfefähigkeit diese...
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Juradent-ID: 3548