Keine Beihilfe für Implantatversorgung bei unterbliebener vorheriger Durchführung des Voranerkennungsverfahrens
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat mit Beschluss vom 05.02.2013 (Az.: 1 A 522/12) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt, dass der Kläger keine weitere Beihilfe für seine Implantatbehandlung beanspruchen kann, weil er die Behandlung begonnen hat, ohne das Vo...
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