VG Düsseldorf - Beschränkte Beihilfefähigkeit von Implantaten in NRW
Pauschale in Höhe von 450 EUR gerichtlich bestätigt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt in seiner Entscheidung vom 01.03.2012 (Az. 10 K 795/11), dass die in § 4 Abs. 2 Buchst. b Satz 4 BVO vorgenommene Begrenzung auf eine Pauschale in Höhe von 450 EUR je Implantat nicht nicht gegen höherrangiges Recht verstoße.
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