EuGH: Ohne Mitwirkung des Arbeitgebers keine Verjährung der Urlaubsansprüche
Urteil vom 22.09.2022
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 22.09.2022 (Az.: C-120/21), dass Urlaubsansprüche nur dann verjähren, sofern ein Arbeitgeber die Arbeitnehmer auf den möglichen Verfall von Urlaub hingewiesen hat. Die deutschen gesetzlichen Verjährungsfristen von drei Jahren (§ 1...
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