GOZ 8000 ff. nur bei großen prothetischen Versorgungen
Beihilferichtlinien bestimmen, dass die Nrn. 8000 ff. GOZ bei prothetischer Versorgung nur bei umfangreichen Gebisssanierungen anerkannt werden können, wenn in jedem Kiefer mindestens die Hälfte der Zähne eines natürlichen Gebisses sanierungsbedürftig sind und die regelrechte Schlussbisslage d...
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