Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.
Änderung von Klauseln in der privaten Krankenversicherung
Urteil AG Hamburg: Keine Wirkung auf Altverträge
Urteil des BGH zur Sachkostenliste der AXA
Bundeszahnärztekammer, Stand Juni 2014