GOZ: 507

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
400 1,0 22.5 €
2,3 51.75 €
3,5 78.75 €

Thema: GOZ-Nr. 507 neben GOZ-Nrn. 520 und 521

3 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Beschluss des GOZ-Ausschusses der LZK BW vom 06.03.1998

Bei der Modellgussprothese kann neben der GOZ-Pos. 521 je Spanne bzw. Freiende die GOZ-Pos. 507 berechnet werden. Die GOZ-Pos. 521 beschreibt nur einen Teil der bei einer Modellgussprothese durchge-führten zahnärztlichen Leistung, nämlich die Anfertigung des Grundgerüstes. Nach dem in der amtl...

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