GOZ: 507

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
400 1,0 22.5 €
2,3 51.75 €
3,5 78.75 €

Thema: GOZ-Nr. 507 neben GOZ-Nrn. 520 und 521

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Berechnungsfähigkeit der Spanne nach GOZ-Nr. 507 neben herausnehmbaren Zahnersatz


Ihre Versicherung verweigert die Kostenübernahme für die GOZ-Nr. 507 im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese mit der Begründung, die „Spanne“ nach GOZ-Nr. 507 sei im Honorar für die Prothese enthalten. Diese  Auffassung ist weder aus zahnmedizinisch-fachl...

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