AG Ludwigsburg: Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen nach GOÄ-Nr. 2702 oder GOZ-Nr. 2290
Urteil vom 19.07.2017
Das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg entschied mit Urteil vom 19.07.2017 (Az.: 6 C 2064/16), dass die Entfernung eines Bogens/Teilbogens nicht Leistungsbestandteil der GOZ-Nrn. 6150/6140 ist.
Zu entscheiden hatte das Gericht auf Grundlage eines Beihilfeergänzungsta...
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Juradent-ID: 4801