GOZ-Nr. 2197 im Zusammenhang mit der Alignerbehandlung
Neben der grundsätzlichen Weigerung einiger privaten Krankenversicherungen, Gebühren für das Eingliedern von Attachments in der Aligner-Technik zu erstatten, wird von ihnen auch ihre Kombination mit der GOZ-Nr. 2197 für die adhäsive Befestigung als unzulässig angesehen.
Dies mit dem...
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