Stellungnahme der BZÄK: Kosten für die Kopie einer Patientenakte - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Stand August 2024
§ 12 Abs. 4 Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO) Zahnärztliche Dokumentation
Der Zahnarzt hat dem Patienten auf dessen Verlangen in die ihn betreffenden zahnärztlichen Dokumentationen Einsicht zu gewähren. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien d...
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Juradent-ID: 4764