Praxis: Patientenrechtegesetz

Thema: Einsichtnahme in die Patientenakte

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Was meint "unverzüglich"?

Nach § 630g Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist dem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgeg...

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