LSG Nordrhein-Westfalen: Festzuschuss ist auch bei Härtefall auf die Kosten der Regelversorgung begrenzt
Urteil vom 13.04.2023
Mit Urteil vom 13.04.2023 (Az.: L 5 KR 26/23) stellt das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen klar, dass die Begrenzung bei Vorliegen eines „Härtefalls“ in Höhe des zweifachen Festzuschusses der Regelversorgung bzw. auf die tatsächlich entstandenen Kosten nicht gegen ...
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