LSG Sachsen-Anhalt: Interimsprothese aus Valplast ist keine neu zu bewertende Behandlungsmethode
Urteil vom 22.04.2021
Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 22.04.2021 (Az.: L 6 KR 48/17) entschieden, dass es sich bei einer Valplast-Prothese um keine neue Behandlungsmethode nach § 135 SGB V handelt. Der Umstand, dass keine gebogenen Drahtklammern verwendet werden, son...
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